Mythen über die Waffen-SS (Teil II).
Verbrechen der Waffen-SS: Einsatzgruppen, Konzentrationslager-Wachmannschaften und Kriegsverbrechen.
Hier zu Teil I: Waffen-SS Mythen.
Mythen der Waffen-SS
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Einsatzgruppen und KZ-Wachmannschaften
Entgegen der ursprünglichen Konzeption von Hausser und Steiner, hatte Reichsführer-SS Himmler der Waffen-SS zahlreiche andere Einheiten hinzugefügt, welche wenig mit dem eigentlichen Kampfauftrag der Truppe zu tun hatten. Dazu gehörten die Massenmorde der Einsatzgruppen und auch die KZ-Wachmannschaften, die sogenannten Totenkopf-Wachbataillone. Auch deren Soldaten trugen Waffen-SS-Soldbücher und auch die Einsatzgruppen hatten Mitglieder aus Soldaten der Waffen-SS, ebenso wie Angehörige der Militärpolizei des Heeres, SD-Männern (SS-Sicherheitsdienst) und freiwilligen Ausländern. Diese Henker und Wachen waren nicht für den Kampf ausgebildet oder dafür vorgesehen.
Veteranen der Waffen-SS haben deshalb immer wieder darauf hingewiesen, dass sie bei diesen höchsten politischen Entscheidungen kein Mitspracherecht hatten, welche Männer in die Waffen-SS übernommen wurden und in vielen Fällen war ihnen überhaupt nicht bewusst, dass sie organisatorisch mit derartigen Gruppen verbunden waren.
In den Köpfen der Überlebenden der SS-Verfügungstruppen waren sie und ihre germanischen Genossen die ‚wirkliche‘ Waffen-SS und die anderen Elemente lediglich ein Umstand des Krieges. In ihren schriftlichen Erinnerungen heben die Veteranen jene Details hervor, welche für sie bedeutend waren. Das war vor allem, dass sie sich selbst als eine Elitetruppe ansahen, welche in vielen Schlachten tapfer gekämpft und zumeist ehrenhaft gedient hatte. Sie behaupteten, dass sie ‚genauso Soldaten wie die anderen‘ aus dem Heer gewesen waren und zumindest die SS-Männer selbst sahen sich in diesem Anspruch als gerechtfertigt.
Was diesen Anspruch erschwert, ist der Umstand, dass die Waffen-SS aus so vielen anderen Elementen bestand, wie anfangs beschrieben. Die Situation wird dadurch noch unübersichtlicher, dass es einen unterschiedlich starken Personalaustausch zwischen den Einsatzgruppen, den Totenkopf-Wachbataillonen und den Kampftruppen gab.
Viele Menschen konzentrieren sich oft auf das Negative und heben die verschiedenen fragwürdigen Verbände hervor, welche mit der Waffen-SS in Verbindung gebracht werden und die unehrenhafte Handlungen während des Krieges begannen haben.
Dies war jedoch nicht die Waffen-SS, welche Hausser und Steiner in den 1930er Jahren ursprünglich gründen wollten. Die Auseinandersetzungen mit der politischen Führung um ihre Vision resultierte in einer Vorverurteilung aller kämpfenden Mitglieder der Waffen-SS wie z.B. von der SS-Division Reich und Leibstandarte-SS-Adolf Hitler, ebenso wie alle gegen ihren freien Willen dazu eingezogenen deutschen Wehrpflichtigen im letzten Kriegsjahr und die freiwilligen, hoch motivierten Ausländer oder Volksdeutschen.
Kriegsverbrechen
Bei beiden Themen wird viel spekuliert und vermutet, oft in Ermangelung solider Fakten. Die Kriegs- und Nachkriegspropaganda hat auch dieses Thema verwässert und spielte damit vielen Menschen in die Hände, welche die Waffen-SS als Verantwortliche für fast alle Kriegsverbrechen ansehen wollten und damit die Angehörigen der Wehrmacht davon freizusprechen.
Es herrscht der weit verbreitete Glaube vor, dass die Männer Waffen-SS politisch indoktrinierte Soldaten auf die ein oder andere Weise waren. Die genaue Auslegung variierte in Abhängigkeit der Perspektive des jeweiligen Beobachters.
Aus diesem Grund wurde also angenommen, dass der größte Teil der deutschen Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg von der Waffen-SS durchgeführt wurden.
Zeitzeugen und ihre schriftlichen Aufzeichnungen unterstützen jedoch die Behauptungen vieler Veteranen der Waffen-SS, dass die politische Indoktrination maximal einen kleinen Anteil an der Ausbildung hatte. Denn die politische, ethnische und historische Indoktrination erfolgte im Dritten Reich schon in den nationalsozialistischen Jugendgruppen, wie der ‚Deutschen Jugend‘ oder ‚Hitlerjugend‘.
Die Mitgliedschaft in der Hitlerjugend oder ihren verschiedenen Unterabteilungen wurde bereits 1936 zur Pflicht und die nationalsozialistische Indoktrination wurde vom Staat und mit der Gestaltung des Lehrplans an Schulen und Universitäten untermauert.
Mithilfe dieses Systems konnte eine Generation Jugendlicher bis einschließlich der Geburtsjahrgänge 1928 beeinflusst werden, welche während des Zweiten Weltkrieges zum Militärdienst einberufen wurden.
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Dagegen bestand die Waffen-SS immer zwischen 33 und 50 Prozent aus Volksdeutschen oder Ausländern. Diese jungen Männer waren nicht in der Atmosphäre der nationalsozialistischen Indoktrination aufgewachsen und auch nicht mit den rassischen oder anderen toxischen Ideen des Nationalsozialismus in Berührung gekommen.
Wenn auch einige von ihnen durch faschistischen oder anderen chauvinistischen Tendenzen beeinflusst worden waren, so waren doch nur wenige einer Indoktrination ausgesetzt, geschweige denn, was sie sich zu dieser Zeit in der Propaganda-Erziehung bei den Nazi-Organisationen in Deutschland abspielte.
Damit besaß die Waffen-SS als Organisation einen geringeren Anteil von jungen Männern als die Wehrmacht oder insbesondere das Heer, die unter den Lehren des Nationalsozialismus aufgewachsen waren.
In die entgegengesetzte Richtung wirkt sich jedoch aus, dass die Mehrzahl der deutschen Staatsangehörigen, welche bei der Waffen-SS dienten, sich freiwillig dafür gemeldet hatten. Es ist daher anzunehmen, dass diese Freiwillige eher eine größere Überzeugung den nationalsozialistischen Lehren entgegenbrachten.
Allerdings gab es auch einen hohen Prozentsatz an jungen Freiwilligen für das deutsche Heer, die Marine oder Luftwaffe.
Somit ist es kaum zutreffend, die Waffen-SS als einen Verein aus mehrheitlich Nazi-Fanatiker zu charakterisieren. Wahrscheinlich waren ihre Angehörigen im Durchschnitt weniger oder keinesfalls mehr Indoktriniert als die Angehörigen beim Heer.
Um den schlechten Ruf der Waffen-SS zu erklären, ist es sinnvoll die Auswirkungen des politischen Opportunismus und die Art der Kriegsführung gegen Partisanen zu untersuchen.
Insbesondere die Elite-Panzerdivisionen der SS waren eine geschlossene Gruppe und ein nicht zu übersehendes Ziel für angebliche Kriegsverbrechen schon während des Krieges, da sie für viele Verluste und auch Niederlagen der Sowjets und westlichen Alliierten verantwortlich waren und man auch offensichtlich auf Rache aus war. Manchmal wurden sie auch von deutschen Heerführern beschuldigt, vor allem, wenn die mit ihnen geplanten Operationen nicht das gewünschte Ergebnis brachten.
Nach Kriegsende wurden diese Verbände und auch andere der Waffen-SS für die Mehrzahl der Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht, während nur wenige Vorwürfe gegen Einheiten des Heeres erfolgten, selbst wo sie gerechtfertigt gewesen sein mögen.
Interessanterweise wurden für jede der ersten acht SS-Divisionen eigene Straftaten gefunden, sowie für die Schwesterdivisionen von drei dieser Verbände. Diese Vorfälle sind manchmal wenig untersucht worden, werden aber für bare Münze gehalten und die wenigen Fakten werden in unzähligen Werken wiederholt, welche sich mit dem dürftigen Inhalt gegenseitig aufwärmen.
Im Einzelfall wird die 1. SS-Panzerdivision mit dem Malmedy-Massaker, die 2. SS-Panzerdivision mit Tulle-Oradour, die 3. SS-Panzerdivision mit Le Paradis, die 4. SS-Polizei-Panzergrenadier Division mit Larissa, die 5. SS-Panzer-Division Wiking mit der Ermordung von 600 galizischen Juden kurz nach Beginn von Unternehmen Barbarossa, die 6. SS-Division Nord mit der Zerstörung von Rovaniemi in Finnland, die 7. SS-Freiwilligen-Gebirgsdivision und die 8. SS-Kavalleriedivision mit Massakern in ihren jeweiligen Einsatzgebieten, die 12. SS-Panzer-Division Hitlerjugend mit der Ermordung von kanadischen Kriegsgefangenen in der Normandie, die 13. Waffen-Gebirgs-Division ebenfalls mit Massakern in ihrem Einsatzgebiet und die 16. SS-Panzergrenadier-Division mit dem Massaker von Marzabotto in Italien in Verbindung gebracht.
Es kann hier leider nicht Aufgabe sein, jeden einzelnen Fall genauer zu untersuchen. Es ist jedoch wesentlich, darauf hinzuweisen, dass die meisten Fälle als Reaktion aus einigen vorausgegangenen Gräueltaten erfolgten, die unter Verletzung der Gesetze und Bräuche des Krieges begangen wurden und oft ebenfalls von außergewöhnlich abscheulicher Natur waren.
Mit anderen Worten, sie waren oft ein Teil des verhängnisvollen Kreislaufs der Grausamkeiten, der von vorausgegangen anderen, ähnlichen Handlungen der Gegenseite herrührte.
Jeder Fall müsste einzeln und genau geprüft werden, bevor eine verallgemeinernde Aussage über den Charakter der Waffen-SS getroffen werden kann.
Detaillierte Untersuchungen zeigen viele interessante Teilbereiche der verschiedene Handlungsstränge. Zum Beispiel wurde Fritz Knöchlein zum Märtyrer von nationalistischen Kreisen nach seiner Hinrichtung wegen der Ermordung von britischen Kriegsgefangenen 1940 in Le Paradis gemacht, weil es Beweise gibt, dass er einfach auf vorausgegangene Kriegsverbrechen der Briten reagiert hat. Aus Knöchlein jedoch eine heroische Figur zu machen, geht jedoch zu weit, denn Aussagen von Veteranen und Einträge in seiner Akte belegen, dass er Ende 1944 ein schlechter Regiments-Kommandeur und ein Offizier von widerwärtigem Charakter war.
Ein weiterer Fall, der den Wert einer kontinuierlichen und genauen Recherche aufzeigt, ist das Niederbrennen der Stadt Rovaniemi in Finnland. Eine späte Kriegserinnerung eines finnischen Kommando-Angehörigen hat enthüllt, dass die Stadt nicht als Folge einer absichtlichen und überflüssigen ‚Verbrannte-Erde‘-Taktik zerstört wurde, sondern als Folge des Sprengens eines abgestellten deutschen Munitionszuges am Bahnhof durch die Kommando-Soldaten.
Die Vergeltungsaktion in und um Marzabotto in Italien der Herbst 1944 wird normalerweise als ‚SS-Verbrechen‘ bezeichnet. Jedoch war es keine Säuberungsaktion gegen Partisanen, wie sie normalerweise von deutschen Polizei- oder Sicherheitsdiensten angeordnet wurde. Vielmehr war es eine militärische Operation unter der Leitung des I. Fallschirm-Korps der Luftwaffe, um die Bedrohung seines rückwärtigen Bereichs und der Verbindungslinien zu beseitigen.
Das Ausmaß und der Ablauf der Erschießungen in und um dieses Bergdorf sind bis heute noch widersprüchlich. Etwa zwischen 700 und 1.000 Zivilisten starben dort, je nach Herkunft der Quelle. Daraus geht jedoch nicht hervor, wie viele der Opfer im Kampf als Partisanen oder Zivilisten als Folge der Kampfhandlungen ums Leben kamen und welche vielleicht durch organisierte Repressalien ermordet wurden.
Darüber hinaus wird die Situation kompliziert durch die Tatsache, dass die Region Emilia-Romagna, in der Marzabotto liegt, damals von den Kommunisten kontrolliert wurde und noch über 50 Jahre danach immer noch.
Da es keine giftigere politische Feindschaft als die zwischen Faschisten und Kommunisten gibt, ist wie in vielen ähnlichen Fällen, das erste Opfer immer die Wahrheit.
Der ‚Partisanenkrieg‘ ist der Schlüsselbegriff in so vielen dieser Fälle, wie die Vorfälle mit den Divisionen ‚Das Reich‘, ‚Prinz Eugen‘, ‚Florian Geyer‘ und ‚Reichsführer-SS‘ zeigen.
Bevor hierrüber ein Urteil gefällt werden kann, muss darauf hingewiesen werden, dass vor und während des Zweiten Weltkriegs Repressalien gegen die Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten als letztes Mittel durch Kriegsgewohnheitsrecht erlaubt waren, einschließlich der Grundsätze der sogenannten Martens-Klausel in der Präambel des Übereinkommens, d.h. ‚die unter den zivilisierten Völkern etablierte Gebräuche‘, ‚die Gesetze der Menschlichkeit‘ und ‚das Diktat des öffentlichen Gewissens‘.
Das Recht auf Repressalien gegen zivile Geiseln zu dieser Zeit wurde ausdrücklich von dem Gericht des siebten Folgeprozesses des Internationalen Militär-Tribunals in Nürnberg 1948 bestätigt. Erst am 12. August 1949 wurde die Haager Konvention in Bezug auf den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten, die kollektive Bestrafung, Einschüchterungs- oder Terrormaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung, sowie Repressalien gegen Personen und Geiselnahmen verboten (Artikel 33).
Nach den damaligen Kriegsbräuchen des Landkrieges war also nicht jede Tötung eines Zivilisten durch Männer der Waffen-SS ein Verbrechen, noch bevor überhaupt die Frage auftaucht, ob die Tötung unbewaffneter Zivilisten zusammen mit denjenigen, welche zu den Waffen gegriffen haben, Vorsatz oder die Auswirkung des Kampfes – also Kollateralschaden – war.
Eindeutige Massaker, zum Beispiel solche, wie die Hinrichtungen in Lidice und das Zerstören des Ortes als Reaktion auf die Ermordung von Reinhard Heydrich, waren niemals vom Völkerrecht erlaubt worden. In diesem Fall waren auch keine Soldaten der Waffen-SS verwickelt, sondern Männer von Gestapo, SD sowie deutschen und auch tschechischen Polizeieinheiten. Jedoch waren Repressalien gegen Zivilisten in gewissem Umfang erlaubt.
Seit der alliierten Nachkriegsrevision der internationalen Konventionen wurden diese unrühmlichen Aspekte der Kriegsführung aufgehoben und die Menschen unserer Zeit finden im Allgemeinen solche Handlungen unfassbar und verwerflich. Das gleiche gilt auch über den Bombenkrieg und gezielte Angriffe auf Zivilisten, wobei sich hier insbesondere die Alliierten nicht mir ‚Ruhm bekleckert‘ haben.
Dies war aber weder das Gesetz noch die allgemeine Ansicht während des Zweiten Weltkrieges. Selbst das US-Feldhandbuch unter 27-10 aus der Kriegszeit im Jahr 1940 erlaubt in den Regeln des Landkrieges die Geiselnahme und Repressalien gegen Zivilisten unter besonderen Umständen, um ‚den Feind dazu bringen, von illegitimen Praktiken Abstand zu nehmen‘.
Um diesen Vorfällen also auf den Grund zu gehen, muss die Art der Partisanen-Kriegsführung berücksichtigt werden. Solche Vorfälle fanden schon lange vor dem Zweiten Weltkrieg statt und erfolgten seitdem ununterbrochen in Gegenden wie Vietnam, Somalia, Irak und Afghanistan.
Wenn die Achsenstreikräfte zwischen 1941 und 1945 auf dem Balkan operierten, wurden sie in einen Stil der Kriegsführung verwickelt, der dort seit Jahrhunderten existierte und der fünf Jahrzehnte später in denselben Regionen wieder aufgenommen wurde. ‚Ethnische Säuberung‘ wurde auf dem Balkan in Abständen seit Jahrhunderten praktiziert, längst vor der Ankunft der Deutschen und hat sich vor nicht allzu langer Zeit im zerfallenden Jugoslawien wiederholt.
Die Waffen-SS, mit ihren Verbindungen zur deutschen Polizei und Sicherheitsverbänden, setzte einen erheblichen Anteil ihrer Einheiten bei der Bekämpfung von Partisanen ein. Dies geschah nicht nur in Südosteuropa, sondern auch in Russland, in Italien und anderswo. Diese Verbände gerieten in einen ungewöhnliche grausamen und gnadenlosen Kreislauf der Kriegsführung, der für die Aktivitäten der Partisanen charakteristisch ist. Diese Erfahrungen mussten auch einige Einheiten der ehemaligen Alliierten aus dem Zweiten Weltkrieg in den nachfolgenden Kolonial-, Busch- und Terroristen-Kriegen machen. Diese Vorkommnisse sind zumeist sehr schockierend und manchmal unentschuldbar, aber nicht einzigartig für die Waffen-SS.
Es ist also der Bereich der Operationen gegen Partisanen, wo die Masse der Gräueltaten der Waffen-SS zu finden ist. Wenn man dies und die Ursachen versteht, ist es wichtig das Urteil auf der Grundlage der damaligen Anforderungen an die Regeln der Landkriegsführung zu fällen. Keinesfalls aber nach unseren modernen Landkriegsregeln und Ansichten zur Kriegführung, welche nicht den Richtlinien entsprechen, die den Angehörigen der damaligen deutschen Streitkräfte und insbesondere den Elementen der Waffen-SS, welche in die Partisanenbekämpfung verwickelt waren, vorgegeben waren.
Hier zu Teil I: Waffen-SS Mythen.
Quellenangaben und Literatur
The Waffen-SS (Martin Windrow)
Waffen-SS Encyclopedia (Marc J. Rikmenspoel)
Hitler’s Elite – The SS 1939-45 (Chris McNab)
Hier wird die Mähr von Oradour widergekäut. Seht mal in das Buch „Die Wahrheit über Oradour“, das in Frankreich verboten, hier aber zu haben ist. Der französische Autor verlor seine Arbeit…
Schönes Wochenende,
http://www.gustav-rust-berlin.de